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Der neue Mindestlohn – Worauf Gastronomen jetzt achten müssen

Restaurantstories

Zum Jahresbeginn stehen wieder Gesetzesänderungen für die Gastronomie an. Dazu gehört auch der Mindestlohn, welcher sich ab Januar erhöhen wird. Doch als Arbeitgeber ist man nicht nur verpflichtet den richtigen (Mindest-)Lohn auszuzahlen, sondern auch andere bürokratische Hürden einzuhalten. Welche das sind, erfährst du in unserem Artikel.

Mindestlohn

Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland den Mindestlohn. Laut Mindestlohngesetz, soll der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt werden.

Aktuell ist ein Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeiter mindestens 9,19 Euro pro Stunde zu zahlen. Im kommenden Jahr steigt dieser auf 9,35. Rund 2% mehr musst du deinen Angestellten im Jahr 2020 bezahlen, sofern sie davon betroffen sind.

Welche Ausnahmen gibt es für den Mindestlohn?

Vom Mindestlohn sind nicht alle Personengruppen betroffen. Jugendliche unter 18 Jahren, ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung, sind vom Mindestlohn ausgeschlossen.

Auch für Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – gilt diese  Ausnahmeregel. Ebenso sind Praktikanten vom Mindestlohn ausgeschlossen, die

  • Ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung absolvieren
  • Maximal 3 Monate arbeiten

Für Minijobber gilt die gleiche Regelung, jedoch gilt Brutto- ist gleich Nettolohn, d.h. es werden 8,84€ pro Stunde ausgezahlt.

Wie sind die Arbeitszeiten zu dokumentieren?

Der Arbeitgeber ist durch das Mindestlohngesetzt verpflichtet die Arbeitszeiten der Mitarbeiter nachvollziehbar zu dokumentieren.

Die Arbeitszeiterfassung muss in schriftlicher Form die Anfangs- sowie Endzeiten, Dauer und die Pausen des kompletten Arbeitstages beinhalten. Eine einfache Aufbewahrung der Dienstpläne reicht hier nicht aus!

Welche Folgen bringen Verstöße mit sich?

Wer gegen die Regelung verstößt wird grundsätzlich bestraft, dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob der Verstoß wissentlich oder unwissentlich begangen wurde.

Bei einer Kontrolle müssen nicht nur die ausgezahlten Löhne nachweisbar sein, sondern auch die Arbeitszeiten. Gibt es hier Ungereimtheiten oder fehlende Dokumentationen, dann droht ein Bußgeldverfahren. Dies solltest du ernst nehmen, denn Kontrollen können dich stets erwarten, da sie nicht ankündigungspflichtig sind.

Insbesondere die Gastronomie- und Hotelbranche betreffen solche  Kontrollen häufig.

Die Höhe des Bußgeldes ist in etwa: gezahlter (Mindest-)lohn * 2 + 30 Prozent = Bußgeld.

Stellen die Kontrolleure fest, dass mit Vorsatz gehandelt wurde, dann können sich die zu zahlenden Bußgelder mehr als verdoppeln.

Fazit

In der Regel erhöht sich der Mindestlohn alle zwei Jahre. Zum kommenden Jahr 2019 steigt der Mindestlohn um rund 2% auf 9,35%.

Da in der Gastronomie gern und oft kontrolliert wird, ist es wichtig, dass du alle Arbeitszeiten ordnungsgemäß dokumentierst, sonst läufst du Gefahr Strafen zahlen zu müssen.

In unserem Artikel zum Thema Einstellen von Mitarbeiter in der Gastronomie, findest du weitere wertvolle Informationen, die für dich als Arbeitgeber wichtig sind.

Hinweis zum Umgang mit gendergerechter Sprache: Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir in unseren Magazinbeiträgen das generische Maskulinum. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter (m/w/d).

Themen: Mitarbeiter|Rechtliches

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